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Auszüge aus den österreichischen Straßenverkehrsbestimmungen

Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.

 

Die Kinderbeförderung auf Motorrädern bzw. dreirädrigen Kraftfahrzeugen wird neu geregelt. Auch mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen dürfen Kinder nur befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das erforderliche Lebensalter wird von zehn auf zwölf Jahre angehoben, um die Altersgrenzen im KFG stärker zu vereinheitlichen

 

Maut / Vignettenpflicht: Kraftfahrzeuge mit drei Rädern gelten als mehrspurige Kraftfahrzeuge.

 

Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sind, ist die Vignette mitzuführen.

Quelle: ASFINAG - Sonderregelungen