1. Mietpreise: Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Im Mietpreis enthalten ist Vollkaskoversicherung mit € 1500,- Selbstbeteiligung bei Triketouren bzw. € 2500.- bei Selbstfahrern in der Einzelvermietung.
2. Berechnung: Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für jede angefangene Stunde, die über die hier vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 25.-, bis max. zur Höhe eines Tagesmietpreises berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.
3. Zahlungsweise: Der Gutschein ist zur Zahlung fällig innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an den Mietvertrag gebunden. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von EUR 10,- erhoben. Der Verzugszins richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkasso-Büro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellung. Das Ausstellungsdatum ist über die Gutscheinnummer verifizierbar und wird auf Nachfrage mitgeteilt.. Gutscheine können gemäß Angabe auf dem Gutschein an allen McTrike Standorten eingelöst werden, ein Anspruch auf Einlösung an einem bestimmten Ort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht, sondern ist abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit. Bei Wegfall eines Standortes ist der Gutscheininhaber gehalten, den nächstmöglichen Standort zu wählen. Eine Rückerstattung von Gutscheinen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einer kulanzweisen Rückerstattung von Gutscheinen behalten wir uns vor eine Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 30,- zu erheben. Eine Rückgabe eines Gutscheins, der auf unserer Internetseite bzw. telefonisch bestellt wurde ist gemäß Verbraucherschutzgesetz / Fernabsatzgesetz innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung möglich. Hierzu genügt die rechtzeitige Absendung des Gutscheins.
4. Bei Übergabe des Trikes weisen wir Sie sowohl theoretisch als auch praktisch in die Bedienung des Trikes ein. Voraussetzung für die Bedienung eines Trikes ist der Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins. Wir setzen ebenfalls voraus, dass sie die Bedienelemente eines PKW problemlos bedienen können. Sollten Sie an Krankheiten leiden oder Medikamente nehmen, durch die es zu einer, selbst nur vorübergehenden, Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kommen kann, dann teilen sie uns das vor Antritt der Fahrt bitte unaufgefordert mit.
5. Reservierung und Rücktritt: Sie können Ihr Trike persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen oder elektronischen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag bis drei Tage vor Mietbeginn ist kein, danach der volle Gesamtmietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt wird der volle Mietpreis berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Sonderregelung bei geführten Triketouren: Bei geführten Triketouren ist insbesondere zu beachten, dass die endgültige Durchführung einer Veranstaltung bedingt durch äußere Umstände aus Sicherheitsgründen kurzfristig entschieden werden muss. McTrike hat das uneingeschränkte Recht, Termine jederzeit (auch am Tag der Veranstaltung) zu verschieben. Gründe dafür können u. a. sein: Ungünstige Wetterverhältnisse, technische oder mechanische Probleme an Fahrzeugen, o.ä.. Unter den vorherigen Bedingungen übernimmt die McTrike .de keine Haftung für Anreise, Übernachtung, Urlaubszeit oder sonstige Kosten wie Benzin usw. Die Verschiebung eines Termins berechtigt zu keinerlei weiteren Ansprüchen, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. Der Mieter ist dann gehalten sich auf einen Ersatztermin anzumelden. Die Termine der durchgeführten Touren werden im Internet veröffentlicht und werden auf Wunsch auch per Mail zugesandt.
6. Übergabe, Rückgabe: Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt nur zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten.
7. Berechtigte Fahrer: Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre, bei geführten Touren 18 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer zwei Jahre im Besitz des Führerscheins Kl. B (alte Klasse III) sein. Der Mieter muss körperlich und gesundheitlich in der Lage sein, das Trike ordnungsgemäß zu bedienen. Erkrankungen, die zu einer wenn auch nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit führen können, müssen dem Vermieter unaufgefordert vorab mitgeteilt werden. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Ein Verstoß dagegen führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Hauptmieter ist in diesem Fall in der persönlichen Haftung. Der Mieter ist verpflichtet Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
8. Verbotene Nutzung: Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene Trike mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln. Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen für das Fahrzeug sind zu vermeiden. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Weitervermietung und Verleihung, zur Beförderung von Kindern unter 10 Jahren (in Österreich 12 Jahre).
9. Auslandsfahrten: Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle EU-Länder möglich, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter. Auslandsfahrten nach Österreich und Oberitalien sind grundsätzlich gestattet. Im Einzelfall muss nach Bedarf auf Kosten des Mieters eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zu Ihrer eigenen mobilen Sicherheit empfehlen wir dringend einen ADAC-Plus Schutzbrief oder vergleichbares abzuschließen, damit im Notfall ihre Versorgung mit Ersatzteilen, die Abschleppgebühren und ggf. Ihre Heimreise gewährleistet ist.
10. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen durch den Mieter nach vorheriger Einwilligung des Vermieters durchgeführt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.(siehe 13) Reparaturen um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, müssen durch den Mieter sofort nach Feststellung mitgeteilt werden.
11. Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sofort den Vermieter zu verständigen, außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 500,- übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter sowohl dem Vermieter als auch der Polizei anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
12. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der Selbstbeteiligung für Reparaturkosten und die Kaution wird bis zur Feststellung von Schadenshöhe und Verursacher einbehalten. Der Mieter hat bei der Aufklärung der Ursache mitzuwirken. Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-, medikamenten- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt. Der Mieter haftet im übrigen voll für alle Schäden die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind. Bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folgekosten (Beschlagnahmung). Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Die Haftung des Mieters ist begrenzt auf Euro 2500,- Selbstbeteiligung.
13. Haftung des Vermieters: Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
14. Datenschutzklausel: Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten.
15. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Mühldorf (Amtsgericht), bzw. Traunstein (Landgericht).
16. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
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